Artikel 7 - Angehörigen-Entlastungsgesetz (AEntlG k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2020 SchwbAV § 14

In § 14 Absatz 1 Nummer 6 der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung vom 28. März 1988 (BGBl. I S. 484), die zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 30. November 2019 (BGBl. I S. 1948) geändert worden ist, werden nach dem Wort „Arbeit" die Wörter „oder für ein Budget für Ausbildung" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 7 Angehörigen-Entlastungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 AEntlG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AEntlG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
V. v. 06.07.2020 BGBl. I S. 1595
Artikel 1 4. SchwbAVÄndV
... vom 28. März 1988 (BGBl. I S. 484), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2135 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 14 Absatz 1 wird wie ...


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