Artikel 84 - Sechste Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen (6. FortbVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2153 (Nr. 47); Geltung ab 17.12.2019
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Artikel 84 Verordnung zur Anwendung der Sechsten Verordnung zur Änderung von Fortbildungsordnungen


Artikel 84 ändert mWv. 17. Dezember 2019 6. FortbVÄndVAnwV

(gesamter Text siehe Verordnung zur Anwendung der Sechsten Verordnung zur Änderung von Fortbildungsordnungen)



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