Artikel 14 - Gesetz zur Änderung des Umweltauditgesetzes, des Atomgesetzes, des Standortauswahlgesetzes, der Endlagervorausleistungsverordnung und anderer Gesetze und Verordnungen (UAGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 14 Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt


Artikel 14 wird in 4 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2020 GGVSEB § 8, § 11

In der Inhaltsübersicht in der Angabe zu § 11, in § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 2 und § 11 in der Überschrift sowie in dem Satzteil vor Nummer 1 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. März 2019 (BGBl. I S. 258) werden jeweils die Wörter „kerntechnische Entsorgung" durch die Wörter „die Sicherheit der nuklearen Entsorgung" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 14 Gesetz zur Änderung des Umweltauditgesetzes, des Atomgesetzes, des Standortauswahlgesetzes, der Endlagervorausleistungsverordnung und anderer Gesetze und Verordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 14 UAGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UAGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)
neugefasst durch B. v. 18.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 227
§ 8 GGVSEB Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (vom 01.01.2023)
... wurde sinngemäß konsolidiert. **) Die nicht durchführbare Änderung durch Artikel 14 G. v. 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2510 ) wurde sinngemäß ...
§ 11 GGVSEB Zuständigkeiten des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung *) (vom 01.01.2020)
... ADN. --- *) Anm. d. Red.: Die nicht durchführbare Änderung durch Artikel 14 G. v. 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2510 ) wurde sinngemäß ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
B. v. 26.03.2021 BGBl. I S. 481
Bekanntmachung GGVSEBNB 2021
... vom 11. März 2019 (BGBl. I S. 258), 2. den am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Artikel 14 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2510 ) und 3. den teils mit Wirkung vom 1. Januar 2021, teils am 2. April 2021 in Kraft ...

Dreizehnte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 26.03.2021 BGBl. I S. 475
Artikel 1 13. GGRVÄndV Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. März 2019 (BGBl. I S. 258), die durch Artikel 14 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2510 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Im Inhaltsverzeichnis wird ...


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