Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von Anlage 2 KSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 KSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 KSG Zulässige Jahresemissionsmengen und jährliche Minderungsziele, Verordnungsermächtigung (vom 31.08.2021)
... 1. Die Jahresemissionsmengen für den Zeitraum bis zum Jahr 2030 richten sich nach Anlage 2 . Im Sektor Energiewirtschaft sinken die Treibhausgasemissionen zwischen den angegebenen ... angegebenen Jahresemissionsmengen möglichst stetig. Die Bundesregierung wird die in Anlage 2 festgelegten zulässigen Jahresemissionsmengen im Lichte möglicher Änderungen der ... einen Gesetzgebungsvorschlag zur Anpassung der zulässigen Jahresemissionsmengen in Anlage 2 vorlegen, soweit dies erforderlich erscheint. Die jährlichen Minderungsziele ... durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Jahresemissionsmengen der Sektoren in Anlage 2 mit Wirkung zum Beginn des jeweils nächsten Kalenderjahres zu ändern. Diese ...
§ 5 KSG Emissionsdaten, Verordnungsermächtigung
... die Angabe für jeden Sektor, ob die Emissionsdaten die Jahresemissionsmengen nach Anlage 2 über- oder unterschreiten, 2. die Jahresemissionsmengen der einzelnen Sektoren ...
§ 7 KSG Durchführungsvorschriften zur Europäischen Klimaschutzverordnung
... Einhaltung und die Über- oder Unterschreitungen der Jahresemissionsmengen der Sektoren nach Anlage 2 im jeweils zurückliegenden Kalenderjahr und seit dem Jahr 2021, 2. eine ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 2656/18, 1 BvR 78/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 288/20 - (zu § 3 Absatz 1 Satz 2 und § 4 Absatz 1 Satz 3 i. V. m. Anlage 2 des Bundes-Klimaschutzgesetzes)
B. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1720
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
G. v. 18.08.2021 BGBl. I S. 3905
Artikel 1 1. KSGÄndG Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
... jährliche Minderungsziele, Verordnungsermächtigung". c) Die Angabe zu Anlage 2 wird durch die folgenden Angaben ersetzt: „Anlage 2 (zu § 4) ... c) Die Angabe zu Anlage 2 wird durch die folgenden Angaben ersetzt: „ Anlage 2 (zu § 4) Zulässige Jahresemissionsmengen für die Jahre 2020 bis 2030  ... 6 wird durch die folgenden Sätze ersetzt: „Die Bundesregierung wird die in Anlage 2 festgelegten zulässigen Jahresemissionsmengen im Lichte möglicher Änderungen der ... einen Gesetzgebungsvorschlag zur Anpassung der zulässigen Jahresemissionsmengen in Anlage 2 vorlegen, soweit dies erforderlich erscheint. Die jährlichen Minderungsziele für die ... geändert: a) In Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter „in Verbindung mit Anlage 2 " gestrichen. b) Absatz 1 Satz 4 wird wie folgt gefasst: „Zudem ... oder Beschaffung zugrunde zu legen." bb) Satz 2 wird aufgehoben. 10. Anlage 2 wird wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu § 4) Zulässige ... bb) Satz 2 wird aufgehoben. 10. Anlage 2 wird wie folgt gefasst: „ Anlage 2 (zu § 4) Zulässige Jahresemissionsmengen für die Jahre 2020 bis 2030  ...