Das Bundesministerium für Bildung und Forschung kann den Wortlaut des
Berufsbildungsgesetzes in der ab dem 1. Januar 2020 geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann den Wortlaut der
Handwerksordnung in der ab dem 1. Januar 2020 geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
B. v. 04.05.2020 BGBl. I S. 920