Artikel 7 - Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBMoSG k.a.Abk.)

Artikel 7 Bekanntmachungserlaubnis


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung kann den Wortlaut des Berufsbildungsgesetzes in der ab dem 1. Januar 2020 geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann den Wortlaut der Handwerksordnung in der ab dem 1. Januar 2020 geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

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Zitierungen von Artikel 7 Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 BBMoSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBMoSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
B. v. 04.05.2020 BGBl. I S. 920
Bekanntmachung BBiGNB
... Grund des Artikels 7 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2522 ) wird nachstehend der Wortlaut des Berufsbildungsgesetzes in der seit dem 1. Januar 2020 geltenden ...


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