Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 23.12.2020 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 1 - Geprüfter-Betriebswirt-Fortbildungsverordnung (GepBetrWFV)

V. v. 03.12.2019 BGBl. I S. 2552 (Nr. 48); aufgehoben durch § 20 V. v. 18.12.2020 BGBl. I S. 3079
Geltung ab 31.12.2019; FNA: 806-22-6-62 Berufliche Bildung
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§ 1 Gegenstand



Diese Verordnung regelt die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Betriebswirt nach dem Berufsbildungsgesetz" oder „Geprüfte Betriebswirtin nach dem Berufsbildungsgesetz".



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