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Anlage 2 - Geprüfter-Betriebswirt-Fortbildungsverordnung (GepBetrWFV)

V. v. 03.12.2019 BGBl. I S. 2552 (Nr. 48); aufgehoben durch § 20 V. v. 18.12.2020 BGBl. I S. 3079
Geltung ab 31.12.2019; FNA: 806-22-6-62 Berufliche Bildung
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Anlage 2 (zu § 17 Absatz 1) Zeugnisinhalte


Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Teil A - Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:

1.
Bezeichnung der ausstellenden Behörde,

2.
Name und Geburtsdatum der geprüften Person,

3.
Datum des Bestehens der Prüfung,

4.
Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 2 Absatz 4,

5.
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,

6.
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.

Teil B - Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:

Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich

1.
zum schriftlichen Prüfungsteil

a)
Benennung und Bewertung dieses Prüfungsteils in Punkten und als Note sowie

b)
Benennung und jeweilige Punktebewertung der drei Aufgabenstellungen dieses Prüfungsteils,

2.
zum mündlichen Prüfungsteil Benennung und Bewertung dieses Prüfungsteils in Punkten und als Note,

3.
zum projektbezogenen Prüfungsteil

a)
Benennung und Bewertung dieses Prüfungsteils in Punkten und als Note,

b)
Benennung und Punktebewertung der schriftlichen Projektarbeit,

c)
Benennung und Punktebewertung der Präsentation sowie

d)
Benennung und Punktebewertung des situationsbezogenen Fachgesprächs,

4.
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,

5.
die Gesamtnote als Dezimalzahl,

6.
die Gesamtnote in Worten sowie

7.
gegebenenfalls Befreiung nach § 16.



 

Zitierungen von Anlage 2 GepBetrWFV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 GepBetrWFV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GepBetrWFV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 17 GepBetrWFV Zeugnisse
... 1 bestanden hat, erhält von der zuständigen Stelle zwei Zeugnisse nach Maßgabe der Anlage 2 Teil A und B . (2) Auf dem Zeugnis mit den Inhalten nach Anlage 2 Teil B sind die Noten als ... der Anlage 2 Teil A und B. (2) Auf dem Zeugnis mit den Inhalten nach Anlage 2 Teil B sind die Noten als Dezimalzahlen mit einer Nachkommastelle und die Gesamtnote als Dezimalzahl mit ...