Zitierungen von Hinweis auf von Bundesrecht abweichendes Landesrecht (Schleswig-Holstein)

Sie sehen die Vorschriften, die auf LRAbwBek verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LRAbwBek selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Artikel 1 G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2585; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
§ 18 WHG Widerruf der Erlaubnis und der Bewilligung (vom 01.01.2020)
§ 38 WHG Gewässerrandstreifen (vom 31.08.2021)
§ 39 WHG Gewässerunterhaltung (vom 01.01.2020)
§ 40 WHG Träger der Unterhaltungslast (vom 01.01.2020)
§ 42 WHG Behördliche Entscheidungen zur Gewässerunterhaltung (vom 01.01.2020)
§ 70 WHG Anwendbare Vorschriften, Verfahren (vom 31.08.2021)
§ 71 WHG Enteignungsrechtliche Regelungen (vom 01.01.2020)
§ 71a WHG Vorzeitige Besitzeinweisung (vom 01.01.2020)
§ 99 WHG Ausgleich (vom 01.01.2020)


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