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Artikel 12 - Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (GwRLÄndG k.a.Abk.)

Artikel 12 Änderung der Grundbuchverfügung


Artikel 12 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2020 GBV § 46a

In § 46a Absatz 3a Satz 1 der Grundbuchverfügung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Januar 1995 (BGBl. I S. 114), die zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1724) geändert worden ist, wird nach dem Wort „Bundesnachrichtendienst" das Wort „oder" durch ein Komma ersetzt und werden nach dem Wort „Abschirmdienst" die Wörter „oder die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 12 Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 12 GwRLÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GwRLÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG)
G. v. 16.10.2020 BGBl. I S. 2187
Artikel 7 WEMoG Änderung der Grundbuchverfügung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Januar 1995 (BGBl. I S. 114), die zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2602 ) geändert worden ist, wird die Angabe „31. Dezember 2020" durch die Angabe ...