interne Verweise§ 10 SGB XIV Antragserfordernis ... im Einzelfall nach Kapitel 11 erbracht. Hiervon ausgenommen ist die Leistung nach § 94 . (3) Von Amts wegen können erbracht werden: 1. Leistungen der ...
§ 92 SGB XIV Anspruch und Umfang (vom 01.01.2024) ... nach § 93, 2. die Leistung zur Förderung einer Ausbildung nach § 94 , 3. Leistungen zur Weiterführung des Haushalts nach § 95 sowie 4. ...
§ 105 SGB XIV Grundsätze ... im Einzelfall nach Kapitel 11 mit Ausnahme der Leistung zur Förderung einer Ausbildung nach § 94 . (2) Für den Begriff und den Einsatz von Einkommen und Vermögen sowie die ...
Zitat in folgenden NormenBundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
neugefasst durch B. v. 07.12.2010 BGBl. I S. 1952, 2012 I 197; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 249
§ 18 BAföG Darlehensbedingungen (vom 25.07.2024) ... des § 18 Absatz 3 Satz 1 mit Beginn des Monats, in dem die Mitteilung nach § 94 Absatz 4 Satz 1 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch zugeht, von der Verpflichtung zur Rückzahlung freigestellt. Rückwirkend ... Tilgung der Darlehensschuld durch den Träger der Sozialen Entschädigung nach § 94 Absatz 1 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch , 2. mit Beginn des Monats, in dem die Mitteilung nach § 94 Absatz 4 Satz 2 des ... Buches Sozialgesetzbuch, 2. mit Beginn des Monats, in dem die Mitteilung nach § 94 Absatz 4 Satz 2 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch über eine vollständige Ablehnung zugeht oder 3. mit Beginn des Monats, in dem ... Ablehnung zugeht oder 3. mit Beginn des Monats, in dem neben der Mitteilung nach § 94 Absatz 4 Satz 2 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch über die teilweise Rückzahlung des Darlehens die Tilgung in dieser Höhe erfolgt ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Artikel 18 SGBXIIuXIVÄndG Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ... des § 18 Absatz 3 Satz 1 mit Beginn des Monats, in dem die Mitteilung nach § 94 Absatz 4 Satz 1 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch zugeht, von der Verpflichtung zur Rückzahlung freigestellt. Rückwirkend erfolgt die ... Tilgung der Darlehensschuld durch den Träger der Sozialen Entschädigung nach § 94 Absatz 1 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch , 2. mit Beginn des Monats, in dem die Mitteilung nach § 94 Absatz 4 Satz 2 des ... Buches Sozialgesetzbuch, 2. mit Beginn des Monats, in dem die Mitteilung nach § 94 Absatz 4 Satz 2 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch über eine vollständige Ablehnung zugeht oder 3. mit Beginn des Monats, in ... Ablehnung zugeht oder 3. mit Beginn des Monats, in dem neben der Mitteilung nach § 94 Absatz 4 Satz 2 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch über die teilweise Rückzahlung des Darlehens die Tilgung in dieser Höhe erfolgt ...
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