Zitierungen von § 120 SGB XIV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 120 SGB XIV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB XIV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Anti-D-Hilfegesetz (AntiDHG)
G. v. 02.08.2000 BGBl. I S. 1270; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
§ 9 AntiDHG Übergang gesetzlicher Schadensersatzansprüche (vom 01.01.2024)
...  § 120 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch gilt mit der Maßgabe, dass der gegen Dritte bestehende gesetzliche Schadensersatzanspruch ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Artikel 48 SozERG Änderung des Anti-D-Hilfegesetzes (vom 29.12.2023)
... die Wörter „§ 81a des Bundesversorgungsgesetzes" durch die Wörter „ § 120 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch " ersetzt. 6. In § 10 Absatz 3 Satz 1 wird nach der Angabe „13 Abs. ...


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