Zitierungen von § 142 SGB XIV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 142 SGB XIV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB XIV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 143a SGB XIV Wahrnehmung von Pflichten bei der Versorgung mit Hilfsmitteln (vom 01.01.2024)
... ergebenden Pflichten wahr. Gleiches gilt für Hilfsmittel, die nach § 142 Absatz 2 oder § 143 Absatz 2 und 3 erbracht werden. Die zuständige ...
§ 144 SGB XIV Geldleistungen (vom 01.01.2024)
... Berechtigte nach § 142 Absatz 1 , die im Dezember 2023 Geldleistungen erhalten haben, erhalten einen monatlichen Betrag, der sich ... in der bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Fassung. (4) Für Berechtigte nach § 142 Absatz 2 gilt Absatz 1 entsprechend, wenn für Dezember 2023 ein Anspruch auf die in Absatz 1 genannten ...
§ 145 SGB XIV Befristete oder auf Zeit erbrachte Leistungen (vom 01.01.2024)
... Berechtigte nach § 142 Absatz 1 oder Absatz 2 , die 1. im Dezember 2023 befristete Geldleistungen oder befristete Sachleistungen nach ...
§ 146 SGB XIV Pflegeleistungen für Geschädigte
... Bundesversorgungsgesetzes in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung erhalten haben oder nach § 142 Absatz 2 erhalten würden, erhalten ab dem 1. Januar 2024 Leistungen nach Kapitel 7. (2) ...
§ 152 SGB XIV Wahlrecht (vom 01.01.2024)
... Anstelle der Leistungen nach diesem Kapitel können Berechtigte nach § 142 die Erbringung von Leistungen nach den Kapiteln 1 bis 4 und 6 bis 22 mit Ausnahme der §§ ... des Abfindungszeitraums um den kapitalisierten Betrag. (4) Berechtigte nach § 142 , die ausschließlich eine Grundrente nach den §§ 31, 40, 45 Absatz 1 oder Absatz 3 ...
§ 155 SGB XIV Kostentragung (vom 01.01.2024)
... Der Bund trägt die Kosten für Leistungen an Personen, deren nach § 142 festgestellter Anspruch am 31. Dezember 2023 1. auf dem Bundesversorgungsgesetz oder ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Artikel 10 SGBXIIuXIVÄndG Änderung des Sozialgesetzbuches Vierzehntes Buch
... Planung der Leistungserbringung und -abrechnung zur Verfügung stellen." 22. § 142 Absatz 3 wird aufgehoben. 23. § 143 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 ... dem Medizinprodukterecht ergebenden Pflichten wahr. Gleiches gilt für Hilfsmittel, die nach § 142 Absatz 2 oder § 143 Absatz 2 und 3 erbracht werden. Die zuständige Verwaltungsbehörde kann ... c) Folgender Absatz 4 wird angefügt: „(4) Berechtigte nach § 142 , die ausschließlich eine Grundrente nach den §§ 31, 40, 45 Absatz 1 oder Absatz 3 ...


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