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Zitierungen von § 144 SGB XIV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 144 SGB XIV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB XIV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 SGB XIV Ausschluss der Pfändbarkeit von Ansprüchen
... auf Entschädigungszahlungen nach Kapitel 9 und die Geldleistung nach § 144 können nicht gepfändet ...
§ 60 SGB XIV Erstattung an Krankenkassen (vom 01.01.2024)
... um den sich die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach Kapitel 9, den §§ 144 und 148 am 1. Juli des Jahres im Vergleich zum 1. Juli des Vorjahres verändert hat. ... Anteil an der Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach Kapitel 9, den §§ 144 und 148 am 1. Juli des jeweiligen Jahres. Das Bundesministerium für Arbeit und ...
§ 60a SGB XIV Datenerhebung (vom 01.01.2024)
... gemäß § 143 Absatz 1 haben und eine monatliche Zahlung nach § 83 oder § 144 beziehen, ist Absatz 1 mit der Maßgabe anzuwenden, dass eine erstmalige Übermittlung ...
§ 85 SGB XIV Monatliche Entschädigungszahlung an Witwen und Witwer sowie an Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft (vom 01.07.2024)
... monatliche Entschädigungszahlung für Waisen bezieht oder einen monatlichen Betrag nach § 144 Absatz 1 erhält, in dem eine Geldleistung nach § 45 Absatz 1 des Bundesversorgungsgesetzes in der ...
§ 146 SGB XIV Pflegeleistungen für Geschädigte
... Bundesversorgungsgesetz erhalten haben, können nach Feststellung des monatlichen Betrags nach § 144 Leistungen im Sinne des Absatzes 1 beantragen. Der monatliche Betrag nach § 144 ist ... § 144 Leistungen im Sinne des Absatzes 1 beantragen. Der monatliche Betrag nach § 144 ist dann um den Betrag zu mindern, der der Pflegezulage nach § 35 Absatz 1 des ...
§ 147 SGB XIV Pflegeausgleich bei langjähriger schädigungsbedingter Pflege (vom 01.07.2024)
... mehr als zehn Jahre betragen hat und 4. sie nicht einen monatlichen Betrag nach § 144 Absatz 1 erhalten, in dem eine Geldleistung nach § 144 Absatz 1 Satz 2 Nummer 12 enthalten ist. ... nicht einen monatlichen Betrag nach § 144 Absatz 1 erhalten, in dem eine Geldleistung nach § 144 Absatz 1 Satz 2 Nummer 12 enthalten ist. Der monatliche Pflegeausgleich beträgt für jedes ...
§ 148 SGB XIV Monatliche Entschädigungszahlung für Witwen und Witwer bei nicht schädigungsbedingtem Tod (vom 01.07.2024)
... um mindestens 10 Prozent gemindert ist und 4. sie nicht einen monatlichen Betrag nach § 144 Absatz 1 erhalten, in dem eine Geldleistung nach § 144 Absatz 1 Satz 2 Nummer 13 enthalten ist.  ... nicht einen monatlichen Betrag nach § 144 Absatz 1 erhalten, in dem eine Geldleistung nach § 144 Absatz 1 Satz 2 Nummer 13 enthalten ist. (2) Die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nummer 3 gelten als ...
§ 150 SGB XIV Anpassung, Verordnungsermächtigung
... nach den §§ 144 und 145 festgestellte Geldbetrag sowie die Beträge aus den §§ 147 und 148 werden ...
§ 152 SGB XIV Wahlrecht (vom 01.01.2024)
... wirkt zurück auf den 1. Januar 2024. Bereits erbrachte Leistungen nach § 144 werden angerechnet. Die bis zur Bekanntgabe des Bescheides über die einer ... Person zustehenden Leistungen nach den Kapiteln 1 bis 4 und 6 bis 22 erbrachten Leistungen nach § 144 werden auf folgende Leistungen angerechnet: 1. monatliche Entschädigungszahlung ...
 
Zitat in folgenden Normen

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
neugefasst durch B. v. 07.12.2010 BGBl. I S. 1952, 2012 I 197; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 249
§ 21 BAföG Einkommensbegriff (vom 25.07.2024)
... nach § 102 Absatz 4 und 5 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch sowie Geldleistungen nach § 144 in Verbindung mit § 149 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch, 2. ein der ...

Unterstützungsabschlußgesetz (UntAbschlG)
G. v. 06.05.1994 BGBl. I S. 990; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
§ 10 UntAbschlG Schlußbestimmungen, Inkrafttreten (vom 01.01.2024)
... Abweichend von den §§ 2 und 4 werden die laufenden Zahlungen ab dem 1. Januar 2024 nach § 144 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch bemessen und nach § 150 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch angepasst. (3) ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Artikel 10 SGBXIIuXIVÄndG Änderung des Sozialgesetzbuches Vierzehntes Buch
... um den sich die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach Kapitel 9, den §§ 144 und 148 am 1. Juli des Jahres im Vergleich zum 1. Juli des Vorjahres verändert hat. Dieses ... Anteil an der Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach Kapitel 9, den §§ 144 und 148 am 1. Juli des jeweiligen Jahres. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt ... gemäß § 143 Absatz 1 haben und eine monatliche Zahlung nach § 83 oder § 144 beziehen, ist Absatz 1 mit der Maßgabe anzuwenden, dass eine erstmalige Übermittlung ... 1 Satz 2 wird der Punkt am Ende durch die Wörter „oder einen monatlichen Betrag nach § 144 Absatz 1 erhält, in dem eine Geldleistung nach § 45 Absatz 1 des Bundesversorgungsgesetzes in der ... und die Verwaltungskosten einmalig nach Auftragserteilung zu erstatten sind." 24. § 144 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert: a) Nummer 2 wird aufgehoben. b) Die Nummern ... Nummer 4 wird angefügt: „4. sie nicht einen monatlichen Betrag nach § 144 Absatz 1 erhalten, in dem eine Geldleistung nach § 144 Absatz 1 Satz 2 Nummer 12 enthalten ... nicht einen monatlichen Betrag nach § 144 Absatz 1 erhalten, in dem eine Geldleistung nach § 144 Absatz 1 Satz 2 Nummer 12 enthalten ist." 25b. § 148 Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... Nummer 4 wird angefügt: „4. sie nicht einen monatlichen Betrag nach § 144 Absatz 1 erhalten, in dem eine Geldleistung nach § 144 Absatz 1 Satz 2 Nummer 13 enthalten ... nicht einen monatlichen Betrag nach § 144 Absatz 1 erhalten, in dem eine Geldleistung nach § 144 Absatz 1 Satz 2 Nummer 13 enthalten ist." 26. § 151 wird wie folgt geändert: a) In ... Person zustehenden Leistungen nach den Kapiteln 1 bis 4 und 6 bis 22 erbrachten Leistungen nach § 144 werden auf folgende Leistungen angerechnet: 1. monatliche Entschädigungszahlung ...

Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts
G. v. 06.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 146
Artikel 8 InklArbFG Änderung des Sozialgesetzbuchs Vierzehntes Buch
... die Angabe „Satz 1" durch die Angabe „Satz 2" ersetzt. 4. Dem § 144 Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: „Das Erlöschen betrifft nur den von ... „Sie wirkt zurück auf den 1. Januar 2024. Bereits erbrachte Leistungen nach § 144 werden angerechnet." 6. § 157 wird wie folgt gefasst:  ...

Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Artikel 51 SozERG Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (vom 01.10.2021)
... nach § 102 Absatz 4 und 5 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch sowie Geldleistungen nach § 144 in Verbindung mit § 149 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch,". bb) ...