interne Verweise§ 127 SGB XIV Erhebungsmerkmale (vom 01.01.2024) ... die Zahl der Fälle im Erhebungsmonat mit a) Ausübung des Wahlrechts nach § 152 Absatz 1 oder b) Überführung nach § 152 Absatz 4. (2) In den von der ...
§ 152 SGB XIV Wahlrecht (vom 01.01.2024) ... nach den Kapiteln 1 bis 4 und 6 bis 22 mit Ausnahme der §§ 84 und 86. § 152 Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. Satz 1 gilt nicht für Berechtigte, denen Leistungen nach § ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Artikel 10 SGBXIIuXIVÄndG Änderung des Sozialgesetzbuches Vierzehntes Buch ... die Zahl der Fälle im Erhebungsmonat mit a) Ausübung des Wahlrechts nach § 152 Absatz 1 oder b) Überführung nach § 152 Absatz 4. (2) In den von ... die Angabe „und 2" gestrichen. b) Absatz 2 wird aufgehoben. 27. § 152 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... 2024 Leistungen nach den Kapiteln 1 bis 4 und 6 bis 22 mit Ausnahme der §§ 84 und 86. § 152 Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. Satz 1 gilt nicht für Berechtigte, denen Leistungen nach § 143 Absatz ...
Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts
G. v. 06.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 146
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