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Zitierungen von § 16a FZulG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16a FZulG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FZulG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Forschungszulagen-Bescheinigungsverordnung (FZulBV)
V. v. 30.01.2020 BGBl. I S. 118, 1954; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 122
§ 7 FZulBV Datenübermittlung (vom 01.01.2020)
... der Finanzverwaltung erforderlich ist. (2) Zum Zwecke weiterer Datenanalysen ( § 16a des Gesetzes) sowie zum Zwecke der Evaluierung (§ 17 des Gesetzes) verarbeitet die ... den betreffenden Antrag, sowie auf die Daten der Geschäftsstatistik nach § 6 sind die §§ 16a und 17 Absatz 2 des Gesetzes ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Wachstumschancengesetz
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Artikel 26 WaChaG Änderung des Forschungszulagengesetzes
... wird nach der Angabe zu § 16 folgende Angabe eingefügt: „ § 16a Anonymisierung und Datenverarbeitung". 2. Nach § 16 wird folgender § 16a ... 16a Anonymisierung und Datenverarbeitung". 2. Nach § 16 wird folgender § 16a eingefügt: „§ 16a Anonymisierung und Datenverarbeitung Das ... 2. Nach § 16 wird folgender § 16a eingefügt: „ § 16a Anonymisierung und Datenverarbeitung Das Bundesministerium für Bildung und ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung von § 14 Absatz 1 des Forschungszulagengesetzes
V. v. 12.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 122
Artikel 1 2. FZulBVÄndV
... a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Zum Zwecke weiterer Datenanalysen ( § 16a des Gesetzes) sowie zum Zwecke der Evaluierung (§ 17 des Gesetzes) verarbeitet die ... den betreffenden Antrag, sowie auf die Daten der Geschäftsstatistik nach § 6 sind die §§ 16a und 17 Absatz 2 des Gesetzes anzuwenden." b) Absatz 3 wird aufgehoben.  ...