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§ 3 - Gesetz über den Ladenschluss (LadSchlG k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 02.06.2003 BGBl. I S. 744; zuletzt geändert durch Artikel 430 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 8050-20 Arbeitszeitrecht
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§ 3 Allgemeine Ladenschlusszeiten



Verkaufsstellen müssen zu folgenden Zeiten für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geschlossen sein:

1.
an Sonn- und Feiertagen,

2.
montags bis samstags bis 6 Uhr und ab 20 Uhr,

3.
am 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt, bis 6 Uhr und ab 14 Uhr.

Verkaufsstellen für Bäckerwaren dürfen abweichend von Satz 1 den Beginn der Ladenöffnungszeit an Werktagen auf 5.30 Uhr vorverlegen. Die beim Ladenschluss anwesenden Kunden dürfen noch bedient werden.



 

Zitierungen von § 3 Gesetz über den Ladenschluss

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 LadSchlG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LadSchlG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 LadSchlG Apotheken
... Abweichend von den Vorschriften des § 3 dürfen Apotheken an allen Tagen während des ganzen Tages geöffnet sein. An ... Tages geöffnet sein. An Werktagen während der allgemeinen Ladenschlusszeiten (§ 3 ) und an Sonn- und Feiertagen ist nur die Abgabe von Arznei-, Krankenpflege-, Säuglingspflege- ... mit mehreren Apotheken anzuordnen, dass während der allgemeinen Ladenschlusszeiten (§ 3 ) abwechselnd ein Teil der Apotheken geschlossen sein muss. An den geschlossenen Apotheken ist an ...
§ 5 LadSchlG Zeitungen und Zeitschriften
... von den Vorschriften des § 3 dürfen Kioske für den Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften an Sonn- und Feiertagen ...
§ 6 LadSchlG Tankstellen
... Abweichend von den Vorschriften des § 3 dürfen Tankstellen an allen Tagen während des ganzen Tages geöffnet sein.  ... sein. (2) An Werktagen während der allgemeinen Ladenschlusszeiten (§ 3 ) und an Sonn- und Feiertagen ist nur die Abgabe von Ersatzteilen für Kraftfahrzeuge, soweit ...
§ 8 LadSchlG Verkaufsstellen auf Personenbahnhöfen (vom 08.09.2015)
... Abweichend von den Vorschriften des § 3 dürfen Verkaufsstellen auf Personenbahnhöfen von Eisenbahnen und Magnetschwebebahnen, ... von Waren in den genannten Verkaufsstellen während der allgemeinen Ladenschlusszeiten (§ 3 ) auf bestimmte Waren beschränken. (2a) Die Landesregierungen werden ...
§ 9 LadSchlG Verkaufsstellen auf Flughäfen und in Fährhäfen (vom 08.09.2015)
... Abweichend von den Vorschriften des § 3 dürfen Verkaufsstellen auf Flughäfen an allen Tagen während des ganzen Tages ... nur bis 17 Uhr. An Werktagen während der allgemeinen Ladenschlusszeiten (§ 3 ) und an Sonn- und Feiertagen ist nur die Abgabe von Reisebedarf an Reisende gestattet.  ... sowie Geschenkartikel an Werktagen während der allgemeinen Ladenschlusszeiten (§ 3 ) und an Sonn- und Feiertagen auch an andere Personen als an Reisende abgegeben werden dürfen; ...
§ 10 LadSchlG Kur- und Erholungsorte
... Waren, die für diese Orte kennzeichnend sind, abweichend von den Vorschriften des § 3 Abs. 1 Nr. 1 an jährlich höchstens 40 Sonn- und Feiertagen bis zur Dauer von acht ...
§ 11 LadSchlG Verkauf in ländlichen Gebieten an Sonntagen
... während der Zeit der Feldbestellung und der Ernte abweichend von den Vorschriften des § 3 alle oder bestimmte Arten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen bis zur Dauer von zwei ...
§ 12 LadSchlG Verkauf bestimmter Waren an Sonntagen (vom 08.09.2015)
... Bundesrates, dass und wie lange an Sonn- und Feiertagen abweichend von der Vorschrift des § 3 Abs. 1 Nr. 1 Verkaufsstellen für die Abgabe von Milch und Milcherzeugnissen im Sinne des ...
§ 14 LadSchlG Weitere Verkaufssonntage
... Abweichend von der Vorschrift des § 3 Abs. 1 Nr. 1 dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen ...
§ 15 LadSchlG Sonntagsverkauf am 24. Dezember
... von der Vorschrift des § 3 Abs. 1 Nr. 1 dürfen, wenn der 24. Dezember auf einen Sonntag fällt, 1.  ...
§ 17 LadSchlG Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen (vom 08.11.2006)
... ist, 3. dass die Arbeitnehmer während der Ladenschlusszeiten an Werktagen (§ 3 Abs. 1 Nr. 2, §§ 5, 6, 8 bis 10 und die hierauf gestützten Vorschriften) nicht oder ...
§ 19 LadSchlG Marktverkehr
... Während der allgemeinen Ladenschlusszeiten (§ 3 ) dürfen auf behördlich genehmigten Groß- und Wochenmärkten Waren zum Verkauf ...
§ 20 LadSchlG Sonstiges gewerbliches Feilhalten (vom 08.11.2006)
... Während der allgemeinen Ladenschlusszeiten (§ 3 ) ist auch das gewerbliche Feilhalten von Waren zum Verkauf an jedermann außerhalb von ... oder den hierauf gestützten Vorschriften Abweichungen von den Ladenschlusszeiten des § 3 zugelassen sind, gelten diese Abweichungen unter denselben Voraussetzungen und Bedingungen auch ...
§ 23 LadSchlG Ausnahmen im öffentlichen Interesse (vom 08.09.2015)
... können in Einzelfällen befristete Ausnahmen von den Vorschriften der §§ 3 bis 15 und 19 bis 21 dieses Gesetzes bewilligen, wenn die Ausnahmen im öffentlichen Interesse ...
§ 24 LadSchlG Ordnungswidrigkeiten
...  2. als Inhaber einer Verkaufsstelle a) einer Vorschrift der §§ 3 , 4 Abs. 1 Satz 2, des § 6 Abs. 2, des § 9 Abs. 1 Satz 2, des § 17 Abs. 5 oder einer ...
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen
V. v. 21.12.1957 BGBl. I S. 1881; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 30.07.1996 BGBl. I S. 1186
§ 1 SonntVerkV
... Abweichend von der Vorschrift des § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Ladenschluß dürfen an Sonn- und Feiertagen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)
G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 378; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1622
Artikel 32 GKV-WSG Änderung der Arzneimittelpreisverordnung
... die Wörter „während der allgemeinen Ladenschlusszeiten gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss" durch die Wörter „in der Zeit von ...