§ 3 Allgemeine Ladenschlusszeiten
Verkaufsstellen müssen zu folgenden Zeiten für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geschlossen sein:
- 1.
- an Sonn- und Feiertagen,
- 2.
- montags bis samstags bis 6 Uhr und ab 20 Uhr,
- 3.
- am 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt, bis 6 Uhr und ab 14 Uhr.
Verkaufsstellen für Bäckerwaren dürfen abweichend von Satz 1 den Beginn der Ladenöffnungszeit an Werktagen auf 5.30 Uhr vorverlegen. Die beim Ladenschluss anwesenden Kunden dürfen noch bedient werden.
interne Verweise§ 4 LadSchlG Apotheken ... Abweichend von den Vorschriften des § 3 dürfen Apotheken an allen Tagen während des ganzen Tages geöffnet sein. An ... Tages geöffnet sein. An Werktagen während der allgemeinen Ladenschlusszeiten (§ 3 ) und an Sonn- und Feiertagen ist nur die Abgabe von Arznei-, Krankenpflege-, Säuglingspflege- ... mit mehreren Apotheken anzuordnen, dass während der allgemeinen Ladenschlusszeiten (§ 3 ) abwechselnd ein Teil der Apotheken geschlossen sein muss. An den geschlossenen Apotheken ist an ...
§ 6 LadSchlG Tankstellen ... Abweichend von den Vorschriften des § 3 dürfen Tankstellen an allen Tagen während des ganzen Tages geöffnet sein. ... sein. (2) An Werktagen während der allgemeinen Ladenschlusszeiten (§ 3 ) und an Sonn- und Feiertagen ist nur die Abgabe von Ersatzteilen für Kraftfahrzeuge, soweit ...
§ 8 LadSchlG Verkaufsstellen auf Personenbahnhöfen (vom 08.09.2015) ... Abweichend von den Vorschriften des § 3 dürfen Verkaufsstellen auf Personenbahnhöfen von Eisenbahnen und Magnetschwebebahnen, ... von Waren in den genannten Verkaufsstellen während der allgemeinen Ladenschlusszeiten (§ 3 ) auf bestimmte Waren beschränken. (2a) Die Landesregierungen werden ...
§ 9 LadSchlG Verkaufsstellen auf Flughäfen und in Fährhäfen (vom 08.09.2015) ... Abweichend von den Vorschriften des § 3 dürfen Verkaufsstellen auf Flughäfen an allen Tagen während des ganzen Tages ... nur bis 17 Uhr. An Werktagen während der allgemeinen Ladenschlusszeiten (§ 3 ) und an Sonn- und Feiertagen ist nur die Abgabe von Reisebedarf an Reisende gestattet. ... sowie Geschenkartikel an Werktagen während der allgemeinen Ladenschlusszeiten (§ 3 ) und an Sonn- und Feiertagen auch an andere Personen als an Reisende abgegeben werden dürfen; ...
§ 10 LadSchlG Kur- und Erholungsorte ... Waren, die für diese Orte kennzeichnend sind, abweichend von den Vorschriften des § 3 Abs. 1 Nr. 1 an jährlich höchstens 40 Sonn- und Feiertagen bis zur Dauer von acht ...
§ 12 LadSchlG Verkauf bestimmter Waren an Sonntagen (vom 08.09.2015) ... Bundesrates, dass und wie lange an Sonn- und Feiertagen abweichend von der Vorschrift des § 3 Abs. 1 Nr. 1 Verkaufsstellen für die Abgabe von Milch und Milcherzeugnissen im Sinne des ...
§ 19 LadSchlG Marktverkehr ... Während der allgemeinen Ladenschlusszeiten (§ 3 ) dürfen auf behördlich genehmigten Groß- und Wochenmärkten Waren zum Verkauf ...
§ 20 LadSchlG Sonstiges gewerbliches Feilhalten (vom 08.11.2006) ... Während der allgemeinen Ladenschlusszeiten (§ 3 ) ist auch das gewerbliche Feilhalten von Waren zum Verkauf an jedermann außerhalb von ... oder den hierauf gestützten Vorschriften Abweichungen von den Ladenschlusszeiten des § 3 zugelassen sind, gelten diese Abweichungen unter denselben Voraussetzungen und Bedingungen auch ...
§ 24 LadSchlG Ordnungswidrigkeiten ... 2. als Inhaber einer Verkaufsstelle a) einer Vorschrift der §§ 3 , 4 Abs. 1 Satz 2, des § 6 Abs. 2, des § 9 Abs. 1 Satz 2, des § 17 Abs. 5 oder einer ...
Zitat in folgenden NormenVerordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen
V. v. 21.12.1957 BGBl. I S. 1881; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 30.07.1996 BGBl. I S. 1186
§ 1 SonntVerkV ... Abweichend von der Vorschrift des § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Ladenschluß dürfen an Sonn- und Feiertagen ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)
G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 378; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1622
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