Nach
§ 78 Absatz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
19. Juni 2009 (BGBl. I S. 1434) werden nachstehend die ab 1. Januar 2020 und ab 1. März 2020 für Beamtinnen und Beamte bei den Postnachfolgeunternehmen geltenden Beträge der Amts- und Stellenzulagen nach
Anlage IX des Bundesbesoldungsgesetzes bekannt gemacht.