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Änderungen durch Gesetz zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete
chronologisch absteigend sortiert nach dem Inkrafttreten der Änderungen; Links der dritten Spalte zeigen Vergleich/Gegenüberstellung alte Fassung (a.F.) - neue Fassung (n.F.); "Synopse gesamt" stellt alle Änderungen auf einer Seite dar; Links der zweiten Spalte zeigen den Volltext der Änderungsnorm, dort ggf. weitere Links zu Begründungen des Gesetzgebers; vierte Spalte führt zu Inhaltsverzeichnis des geänderten Titels, von dort erreichen Sie die konsolidierten Volltexte und alle weiteren Änderungen des Titelsm.W.v. (verkündet) | ändert | die Vorschriften ... (Synopse/Diff) | der folgenden Gesetze und/oder Verordnungen |
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vergangene und konsolidierte Änderungen (Änderung verpasst? VglMietÄndG abonnieren!) | |||
01.01.2020 | Artikel 1 | § 558 | Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) |
Artikel 2 | § 5 | Wirtschaftsstrafgesetz 1954 | |
Artikel 3 | Artikel 229 | Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/13738/l.htm