Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Bundesbankpersonal-Verordnung (BBankPersVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 06.01.2020 BGBl. I S. 26 (Nr. 2); Geltung ab 01.01.2020

Eingangsformel



Auf Grund des § 31 Absatz 4 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank, der durch Artikel 12 Nummer 1 Buchstabe b des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) neu gefasst worden ist, in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Übertragung von Verordnungsermächtigungen der Bundesregierung nach § 31 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank vom 9. April 2009 (BGBl. I S. 813) verordnet der Vorstand der Deutschen Bundesbank im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem Bundesministerium der Finanzen:



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