Artikel 1 - Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher Verordnungen aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (BesStMV k.a.Abk.)

V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 27 (Nr. 2); Geltung ab 01.01.2020, abweichend siehe Artikel 14
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Artikel 1 Änderung der Verordnung zur Änderung arbeitszeitrechtlicher Vorschriften


Artikel 1 ändert mWv. 1. Januar 2020 ArbZRÄndV Artikel 2, Artikel 3, AZV § 13

Die Artikel 2 und 3 Absatz 2 der Verordnung zur Änderung arbeitszeitrechtlicher Vorschriften vom 14. September 2012 (BGBl. I S. 2017) werden aufgehoben.



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