Berichtigung - Berichtigung der Veranstaltungstechnikmeister-Fortbildungsprüfungsverordnung (VTMFPrVBer k.a.Abk.)

B. v. 09.01.2020 BGBl. I S. 100 (Nr. 3); Geltung ab 31.12.2019

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 31. Dezember 2019 VTMFPrV § 1

Die Veranstaltungstechnikmeister-Fortbildungsprüfungsverordnung vom 25. Oktober 2019 (BGBl. I S. 1567) ist wie folgt zu berichtigen:

In § 1 Absatz 5 ist jeweils die Angabe „Absatz 1" zu streichen.



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