(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 30 Absatz 2 und die Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens nach ihrem Artikel 9 Absatz 1 in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 17. Januar 2020.