Schlussformel - Gesetz zu dem Abkommen vom 7. November 2018 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine über Soziale Sicherheit (UkrSozSichAbkG k.a.Abk.)

G. v. 13.01.2020 BGBl. 2020 II S. 3
Geltung ab 18.01.2020; FNA: 826-2-66 Allgemeine und gemeinsame Vorschriften

Schlussformel



Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Steinmeier

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister für Arbeit und Soziales

Hubertus Heil

Der Bundesminister des Auswärtigen

Heiko Maas



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