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Zitierungen von § 3 InnAusV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 InnAusV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InnAusV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 14 InnAusV Beihilferechtlicher Genehmigungsvorbehalt (vom 29.07.2022)
... §§ 2, 3 , 5, 7, 8, 9 und 11 dürfen erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung durch die ... Genehmigung durch die Europäische Kommission vorliegt, sind die §§ 2, 3 , 5, 7, 8, 9 und 11 der Innovationsausschreibungsverordnung in der am 28. Juli 2022 geltenden ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 16 EEGAusbGuEnFG Änderung der Innovationsausschreibungsverordnung
... a) Die Nummern 1a und 2 werden aufgehoben. b) Nummer 3 wird Nummer 2. 3. § 3 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) (weggefallen)". 4. § 5 Absatz ... „§ 14 Beihilferechtlicher Genehmigungsvorbehalt Die §§ 2, 3 , 5, 7, 8, 9 und 11 dürfen erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung durch die ... Genehmigung durch die Europäische Kommission vorliegt, sind die §§ 2, 3 , 5, 7, 8, 9 und 11 der Innovationsausschreibungsverordnung in der am 28. Juli 2022 geltenden ...

Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Artikel 15 EEG2021-EG Änderung der Innovationsausschreibungsverordnung
... die der Festlegung der Bundesnetzagentur nach § 15 entspricht,". 2. § 3 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 3 wird die Angabe „§§ 53b ...

Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2512
Artikel 8 StromPBGEG Änderung der Innovationsausschreibungsverordnung
... Juli 2022 (BGBl. I S. 1237) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 3 Absatz 3 bis 5 wird aufgehoben. 2. § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 ...