Eingangsformel - Beschluss des Plenums des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Dezember 2019 zur Änderung des Beschlusses vom 20. November 2018 (BVerfGZustB 2020 k.a.Abk.)

B. v. 03.12.2019 BGBl. 2020 I S. 112; Geltung ab 01.01.2020
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Eingangsformel



Das Plenum des Bundesverfassungsgerichts hat am 3. Dezember 2019 gemäß § 14 Absatz 4 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl. I S. 1473), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1724) geändert worden ist, beschlossen:



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