Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung § 8 FZulBV vom 01.08.2020

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 8 FZulBV und Änderungshistorie der FZulBV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 8 FZulBV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.08.2020 geltenden Fassung
§ 8 FZulBV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.08.2020 geltenden Fassung
durch B. v. 19.08.2020 BGBl. I S. 1954
 (keine frühere Fassung vorhanden)
(Textabschnitt unverändert)

§ 8 Inkrafttreten


(Text alte Fassung)

1 Diese Verordnung tritt am Tag nach der Bekanntgabe der Bescheinigungsstellen nach § 2 Absatz 1 in Kraft, frühestens am 1. Januar 2020. 2 Der Tag des Inkrafttretens ist durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Bundesgesetzblatt gesondert bekannt zu geben.

(Text neue Fassung)

1 Diese Verordnung tritt am Tag nach der Bekanntgabe der Bescheinigungsstellen nach § 2 Absatz 1 in Kraft, frühestens am 1. Januar 2020. 2 Der Tag des Inkrafttretens ist durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Bundesgesetzblatt gesondert bekannt zu geben. *)


---
*) Anm. d. Red.: Gemäß B. v. 19. August 2020 (BGBl. I S. 1954) trat die Verordnung am 1. August 2020 in Kraft.


 (keine frühere Fassung vorhanden)