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Synopse aller Änderungen der FZulBV am 01.08.2020

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. August 2020 durch Bekanntmachung der FZulBVInkrB geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der FZulBV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

FZulBV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.08.2020 geltenden Fassung
FZulBV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.08.2020 geltenden Fassung
durch B. v. 19.08.2020 BGBl. I S. 1954
 (keine frühere Fassung vorhanden)
(Textabschnitt unverändert)

§ 8 Inkrafttreten


(Text alte Fassung)

1 Diese Verordnung tritt am Tag nach der Bekanntgabe der Bescheinigungsstellen nach § 2 Absatz 1 in Kraft, frühestens am 1. Januar 2020. 2 Der Tag des Inkrafttretens ist durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Bundesgesetzblatt gesondert bekannt zu geben.

(Text neue Fassung)

1 Diese Verordnung tritt am Tag nach der Bekanntgabe der Bescheinigungsstellen nach § 2 Absatz 1 in Kraft, frühestens am 1. Januar 2020. 2 Der Tag des Inkrafttretens ist durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Bundesgesetzblatt gesondert bekannt zu geben. *)


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*) Anm. d. Red.: Gemäß B. v. 19. August 2020 (BGBl. I S. 1954) trat die Verordnung am 1. August 2020 in Kraft.



 
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