Anhang 7 - Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung (12. BWOÄndV k.a.Abk.)

V. v. 13.02.2020 BGBl. I S. 199 (Nr. 8); Geltung ab 22.02.2020
|

Anhang 7 zu Artikel 1 Nummer 20



Anlage 29 (zu § 72 Absatz 1) Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk

Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk, Seite 1 (BGBl. 2020 I S. 208)


Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk, Seite 2 (BGBl. 2020 I S. 209)


Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk, Seite 3 (BGBl. 2020 I S. 210)


Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk, Seite 4 (BGBl. 2020 I S. 211)


Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk, Seite 5 (BGBl. 2020 I S. 212)


Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk, Seite 6 (BGBl. 2020 I S. 213)


Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk, Seite 7 (BGBl. 2020 I S. 214)


Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk, Seite 8 (BGBl. 2020 I S. 215)


Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk, Seite 9 (BGBl. 2020 I S. 216)


Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk, Seite 10 (BGBl. 2020 I S. 217)


Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk, Seite 11 (BGBl. 2020 I S. 218)


Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk, Seite 12 (BGBl. 2020 I S. 219)


Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk, Seite 13 (BGBl. 2020 I S. 220)


Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk, Seite 14 (BGBl. 2020 I S. 221)




Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed