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§ 1 - Strafvollzugsgerichtsaktenübermittlungsverordnung (StVollzGerAktÜbV)

§ 1 Anwendungsbereich



Diese Verordnung ist anzuwenden auf die Übermittlung elektronisch geführter Gerichtsakten in gerichtlichen Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz.

 
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