§ 41 Entsprechend anwendbare Vorschriften
(1) Die Vorschriften der
§§ 28 bis 30a und der
§§ 32 bis 37 sind auf die Errichtung von Bau- und Betriebsanlagen für den Obusverkehr entsprechend anzuwenden.
(2) Zur Errichtung von Bau- und Betriebsanlagen auf öffentlichen Straßen bedarf der Unternehmer der Zustimmung des Trägers der Straßenbaulast;
§ 31 Abs. 1, 2, 4 bis 6 ist entsprechend anzuwenden.
(3) Im übrigen sind auf den Obusverkehr die Vorschriften der
§§ 39 und
40 entsprechend anzuwenden.
Frühere Fassungen von § 41 PBefG
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interne Verweise§ 3b PBefG Datenverarbeitung (vom 01.08.2021) ... den §§ 11 und 29 zur Überprüfung von Maßgaben nach den §§ 40, 41 , 49 Absatz 4, § 50 Absatz 3 und 4 sowie den §§ 51 und 51a und Daten nach § 3a ... zu verwenden, soweit dies zur Überprüfung von Maßgaben nach den §§ 40, 41 , 49 Absatz 4, § 50 Absatz 3 und 4 sowie §§ 51 und 51a erforderlich ist, und ...
§ 61 PBefG Ordnungswidrigkeiten (vom 09.03.2023) ... der Beförderungspflicht (§ 22) oder der Beförderungsentgelte (§ 39 Abs. 3, § 41 Abs. 3 , § 45 Abs. 2, § 51), d) die Bekanntmachung der Beförderungsentgelte, ... und der gültigen Fahrpläne (§ 39 Abs. 7, § 40 Abs. 4, § 41 Abs. 3 , § 45 Abs. 3), e) die technischen Anforderungen für Kraftomnibusse, die im ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts
G. v. 16.04.2021 BGBl. I S. 822
Artikel 1 PBefRMoG Änderung des Personenbeförderungsgesetzes ... den §§ 11 und 29 zur Überprüfung von Maßgaben nach den §§ 40, 41 , 49 Absatz 4, § 50 Absatz 3 und 4 sowie den §§ 51 und 51a und Daten nach § 3a ... zu verwenden, soweit dies zur Überprüfung von Maßgaben nach den §§ 40, 41 , 49 Absatz 4, § 50 Absatz 3 und 4 sowie §§ 51 und 51a erforderlich ist, und ... als sechs Monate gelten." b) Absatz 4 Satz 4 wird aufgehoben. 18a. In § 41 Absatz 1 wird die Angabe „§§ 28 bis 30" durch die Angabe „§§ 28 bis ...
Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
G. v. 03.03.2020 BGBl. I S. 433
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