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Zitierungen von § 3 PBefG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 PBefG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PBefG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 PBefG Entscheidung in Zweifelsfällen
... Verkehrsart oder Verkehrsform ein Verkehr zugehört oder wer Unternehmer im Sinne des § 3 Abs. 1 und 2 ist, so entscheidet die für den Sitz des Unternehmers zuständige, von der ...
§ 12 PBefG Antragstellung (vom 01.08.2021)
... zugestimmt haben. (4) Das Genehmigungsverfahren soll im Falle des § 3 Abs. 3 erst dann eingeleitet werden, wenn auch der Antrag auf Erteilung der Genehmigung für den ...
 
Zitat in folgenden Normen

Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
Artikel 1 G. v. 22.06.1998 BGBl. I S. 1485; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
§ 17 GüKG Nationale Kontaktstelle und europäischer Informationsaustausch (vom 26.11.2019)
... oder der Schweiz auf Anfrage Auskunft über Personen, denen eine deutsche Behörde nach § 3 Absatz 5b oder § 25a des Personenbeförderungsgesetzes die Führung von ...

Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab)
V. v. 11.12.1987 BGBl. I S. 2648; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 01.10.2019 BGBl. I S. 1410
§ 7 BOStrab Unternehmer (vom 23.12.2016)
... Personen oder Stellen, die dem Unternehmen nicht angehören. (7) Der nach § 3 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes dem Unternehmer gleichgestellte Träger eines ...
§ 60 BOStrab Prüfung der Bauunterlagen für Betriebsanlagen (vom 23.12.2016)
...  (6) Ist der Träger des Vorhabens ein anderer als der Unternehmer (§ 3 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes), dürfen die Bauunterlagen nur im Einvernehmen ...
§ 63 BOStrab Ordnungswidrigkeiten (vom 23.12.2016)
... nimmt. Nummer 2 gilt für den anderen Träger eines Vorhabens (§ 3 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes) entsprechend. (2) Ordnungswidrig im Sinne ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts
G. v. 16.04.2021 BGBl. I S. 822
Artikel 1 PBefRMoG Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
... wird das Wort „vier" durch das Wort „fünf" ersetzt. 4. Nach § 3 werden die folgenden §§ 3a bis 3c eingefügt: „§ 3a ...