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Zitierungen von § 13 PBefG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 PBefG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PBefG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 19 PBefG Tod des Unternehmers
... auch gegen den Nachlaßverwalter. Bei der Prüfung des Genehmigungsantrages ist § 13 Abs. 2 und 4 nicht anzuwenden. Wird dem Antrag stattgegeben, so ist als Zeitpunkt des Ablaufs der ...
§ 20 PBefG Einstweilige Erlaubnis (vom 01.08.2021)
... dem Antragsteller eine widerrufliche einstweilige Erlaubnis erteilen; die Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 oder Absatz 1a müssen vorliegen. Die Erteilung ist auch den in § 14 Abs. 1 Nr. 1 genannten ...
§ 25 PBefG Widerruf der Genehmigung (vom 01.01.2013)
... hat die Genehmigung zu widerrufen, wenn 1. nicht mehr alle Voraussetzungen des § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 vorliegen, 2. bei eigenwirtschaftlichen Verkehren die ... Die Genehmigungsbehörde kann die Genehmigung widerrufen, wenn die Voraussetzungen des § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 nicht mehr vorliegen oder der Unternehmer die ihm gesetzlich obliegenden ... hat der Unternehmer den Nachweis zu führen, dass die Voraussetzungen des § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 vorliegen und die sonst in Absatz 2 bezeichneten Verpflichtungen ...
§ 45 PBefG Sonstige Vorschriften (vom 01.08.2021)
... ganz oder teilweise verzichten. Bei den Sonderformen des Linienverkehrs (§ 43) ist § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 so anzuwenden, daß insbesondere den Belangen von Berufstätigen und Arbeitgebern sowie ...
§ 52 PBefG Grenzüberschreitender Verkehr (vom 08.09.2015)
... Unternehmen, die ihren Betriebssitz im Ausland haben, sind nicht anzuwenden 1. § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und 2. § 13 Absatz 1a, soweit Artikel 3 Absatz 1 ... sind nicht anzuwenden 1. § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und 2. § 13 Absatz 1a, soweit Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 einzuhalten ...
§ 53 PBefG Transit-(Durchgangs-)Verkehr (vom 01.08.2021)
... und die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen. Nicht anzuwenden sind 1. § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 , 2. § 13 Absatz 1a, soweit Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. ... Nicht anzuwenden sind 1. § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, 2. § 13 Absatz 1a , soweit Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 einzuhalten ist und  ...
§ 57 PBefG Rechtsverordnungen (vom 01.08.2021)
... Aufgaben und Befugnisse; 4. über den Nachweis der Genehmigungsvoraussetzungen nach § 13 Absatz 1 oder 1a ; darin können insbesondere Vorschriften enthalten sein über die Voraussetzungen, unter ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
V. v. 15.06.2000 BGBl. I S. 851; zuletzt geändert durch Artikel 24 G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
 
Zitat in folgenden Normen

Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Artikel 1 G. v. 27.04.2002 BGBl. I S. 1467, 1468; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 23.05.2022 BGBl. I S. 760
§ 15 BGG Verbandsklagerecht (vom 14.07.2018)
... Satz 2 und § 8 Abs. 1 des Bundesfernstraßengesetzes, § 8 Abs. 3 Satz 3 und 4 sowie § 13 Abs. 2a des Personenbeförderungsgesetzes , § 2 Abs. 3 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung, § 3 Abs. 5 Satz 1 der ...

Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
V. v. 15.06.2000 BGBl. I S. 851; zuletzt geändert durch Artikel 24 G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
§ 1 PBZugV Persönliche Zuverlässigkeit (vom 05.03.2013)
... der Geschäfte bestellten Personen gelten als zuverlässig im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 des Personenbeförderungsgesetzes, wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte ...
§ 2 PBZugV Finanzielle Leistungsfähigkeit (vom 01.01.2024)
... Die finanzielle Leistungsfähigkeit im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 1 des Personenbeförderungsgesetzes ist als gewährleistet anzusehen, wenn die finanziellen Mittel verfügbar sind, die zur ...
§ 3 PBZugV Fachliche Eignung (vom 05.03.2013)
... Fassung aufgeführt sind. (2) Für die fachliche Eignung nach § 13 Absatz 1 Nummer 3 des Personenbeförderungsgesetzes gilt Absatz 1 im Hinblick auf die ...
§ 9 PBZugV Überwachung (vom 05.03.2013)
... mindestens alle fünf Jahre, dass das Unternehmen die Berufszugangsvoraussetzungen nach § 13 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes in Verbindung mit dieser Verordnung noch ...

Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG)
Artikel 1 G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1691
§ 2 SaubFahrzeugBeschG Begriffsbestimmung
... mit der Maßgabe, dass für den Linienverkehr gemäß §§ 13 in Verbindung mit 42 Personenbeförderungsgesetz erteilte Genehmigungen keine besonderen oder ...

Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
V. v. 21.06.1975 BGBl. I S. 1573; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 16.04.2021 BGBl. I S. 822
§ 5 BOKraft Auswärtige Unternehmer
... werden, wenn der Vertreter zuverlässig und fachlich geeignet im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 und 3 des Personenbeförderungsgesetzes ist. (3) Die Bestätigung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr
V. v. 22.02.2013 BGBl. I S. 347
Artikel 1 1. PBZugVÄndV
... geltenden Fassung aufgeführt sind. (2) Für die fachliche Eignung nach § 13 Absatz 1 Nummer 3 des Personenbeförderungsgesetzes gilt Absatz 1 im Hinblick auf die ...

Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes
G. v. 22.11.2011 BGBl. I S. 2272
Artikel 2 GüKGuaÄndG Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
... (BGBl. I S. 554) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 13 wird nach Absatz 1 folgender Absatz 1a eingefügt: „(1a) Abweichend von ... Unternehmen, die ihren Betriebssitz im Ausland haben, sind nicht anzuwenden 1. § 13 Absatz 1 Nummer 4 und 2. § 13 Absatz 1a, soweit Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a ... 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Nicht anzuwenden sind 1. § 13 Absatz 1 Nummer 4 und 2. § 13 Absatz 1a, soweit Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a ...

Gesetz zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 14.12.2012 BGBl. I S. 2598
Artikel 1 PBefRÄndG Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
... 6 gelten nicht für den Personenfernverkehr (§ 42a Satz 1)." 5. § 13 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:  ... 1) sind nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 nur die Unternehmer zu hören, deren Rechte nach § 13 Absatz 2 berührt sein können; Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 ist nicht anzuwenden." ... a) In Absatz 1 werden nach den Wörtern „Voraussetzungen des § 13 Abs. 1" die Wörter „oder Absatz 1a" eingefügt. b) In Absatz ... hat die Genehmigung zu widerrufen, wenn 1. nicht mehr alle Voraussetzungen des § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 vorliegen, 2. bei eigenwirtschaftlichen Verkehren die ... mehr besteht." b) In Absatz 2 und 3 wird jeweils die Angabe „§ 13 Abs. 1 Nr. 4" durch die Wörter „§ 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4" ... 3 wird jeweils die Angabe „§ 13 Abs. 1 Nr. 4" durch die Wörter „§ 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4" ersetzt. 13a. Nach § 30 wird folgender § 30a ... diese nicht in Kraft treten." b) In Absatz 3 wird die Angabe „§ 13 Abs. 2 Nr. 2" durch die Wörter „§ 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3" ... Absatz 3 wird die Angabe „§ 13 Abs. 2 Nr. 2" durch die Wörter „§ 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3" ersetzt. 17a. In § 46 Absatz 1 wird die ... geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 werden die Wörter „§ 13 Absatz 1 Nummer 4" durch die Wörter „§ 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4" ... die Wörter „§ 13 Absatz 1 Nummer 4" durch die Wörter „§ 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4" ersetzt. b) Dem Absatz 2 wird folgender Satz ... 19a. In § 53 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 werden die Wörter „§ 13 Absatz 1 Nummer 4" durch die Wörter „§ 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4" ... die Wörter „§ 13 Absatz 1 Nummer 4" durch die Wörter „§ 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4" ersetzt. 20. § 57 wird wie folgt geändert: ... Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 4 wird die Angabe „§ 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 3" durch die Wörter „§ 13 Absatz 1 oder 1a" ersetzt. ... 4 wird die Angabe „§ 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 3" durch die Wörter „§ 13 Absatz 1 oder 1a" ersetzt. bb) In Nummer 6 werden nach dem Wort ...

Gesetz zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften und arbeitszeitrechtlicher Vorschriften für Fahrpersonal
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1962
Artikel 1 PersBefördRÄndG Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
... Gesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1954), wird wie folgt geändert: 1. § 13 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die Genehmigung darf nur erteilt werden, ... 25 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 13 Abs. 1" durch die Angabe „§ 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 3" ersetzt. b) In ... In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 13 Abs. 1" durch die Angabe „§ 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 3" ersetzt. b) In Absatz 2 werden die Wörter „wenn ... „wenn der Unternehmer" durch die Wörter „wenn die Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 Nr. 4 nicht mehr vorliegen oder der Unternehmer" ersetzt. c) Absatz 3 wird ... hat der Unternehmer den Nachweis zu führen, dass die Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 Nr. 4 vorliegen und die sonst in Absatz 2 bezeichneten Verpflichtungen erfüllt werden. ... 6. Dem § 52 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt: „§ 13 Abs. 1 Nr. 4 gilt nicht für Unternehmen, die ihren Betriebssitz im Ausland haben." ... haben." 7. Dem § 53 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt: „§ 13 Abs. 1 Nr. 4 ist nicht anzuwenden." 8. § 61 wird wie folgt geändert: ...

Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts
G. v. 16.04.2021 BGBl. I S. 822
Artikel 1 PBefRMoG Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
... Stellen vor Ort den beantragten Haltestellen zugestimmt haben." 10. Nach § 13 Absatz 5 werden die folgenden Absätze 5a und 5b eingefügt: „(5a) Bei einem ... § 64c erfüllen." 11. In § 14 Absatz 5 Satz 2 wird die Angabe „ § 13 Absatz 2" durch die Angabe „§ 42a Satz 3" ersetzt. 12. § 17 ...