interne Verweise§ 19 PBefG Tod des Unternehmers ... auch gegen den Nachlaßverwalter. Bei der Prüfung des Genehmigungsantrages ist § 13 Abs. 2 und 4 nicht anzuwenden. Wird dem Antrag stattgegeben, so ist als Zeitpunkt des Ablaufs der ...
§ 20 PBefG Einstweilige Erlaubnis (vom 01.08.2021) ... dem Antragsteller eine widerrufliche einstweilige Erlaubnis erteilen; die Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 oder Absatz 1a müssen vorliegen. Die Erteilung ist auch den in § 14 Abs. 1 Nr. 1 genannten ...
§ 25 PBefG Widerruf der Genehmigung (vom 01.01.2013) ... hat die Genehmigung zu widerrufen, wenn 1. nicht mehr alle Voraussetzungen des § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 vorliegen, 2. bei eigenwirtschaftlichen Verkehren die ... Die Genehmigungsbehörde kann die Genehmigung widerrufen, wenn die Voraussetzungen des § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 nicht mehr vorliegen oder der Unternehmer die ihm gesetzlich obliegenden ... hat der Unternehmer den Nachweis zu führen, dass die Voraussetzungen des § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 vorliegen und die sonst in Absatz 2 bezeichneten Verpflichtungen ...
§ 45 PBefG Sonstige Vorschriften (vom 01.08.2021) ... ganz oder teilweise verzichten. Bei den Sonderformen des Linienverkehrs (§ 43) ist § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 so anzuwenden, daß insbesondere den Belangen von Berufstätigen und Arbeitgebern sowie ...
§ 52 PBefG Grenzüberschreitender Verkehr (vom 08.09.2015) ... Unternehmen, die ihren Betriebssitz im Ausland haben, sind nicht anzuwenden 1. § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und 2. § 13 Absatz 1a, soweit Artikel 3 Absatz 1 ... sind nicht anzuwenden 1. § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und 2. § 13 Absatz 1a, soweit Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 einzuhalten ...
§ 53 PBefG Transit-(Durchgangs-)Verkehr (vom 01.08.2021) ... und die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen. Nicht anzuwenden sind 1. § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 , 2. § 13 Absatz 1a, soweit Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. ... Nicht anzuwenden sind 1. § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, 2. § 13 Absatz 1a , soweit Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 einzuhalten ist und ...
§ 57 PBefG Rechtsverordnungen (vom 01.08.2021) ... Aufgaben und Befugnisse; 4. über den Nachweis der Genehmigungsvoraussetzungen nach § 13 Absatz 1 oder 1a ; darin können insbesondere Vorschriften enthalten sein über die Voraussetzungen, unter ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotStammnormen
Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)V. v. 15.06.2000 BGBl. I S. 851; zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 5 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
Zitat in folgenden NormenBehindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Artikel 1 G. v. 27.04.2002 BGBl. I S. 1467, 1468; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 23.05.2022 BGBl. I S. 760
§ 15 BGG Verbandsklagerecht (vom 14.07.2018) ... Satz 2 und § 8 Abs. 1 des Bundesfernstraßengesetzes, § 8 Abs. 3 Satz 3 und 4 sowie § 13 Abs. 2a des Personenbeförderungsgesetzes , § 2 Abs. 3 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung, § 3 Abs. 5 Satz 1 der ...
Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
V. v. 15.06.2000 BGBl. I S. 851; zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 5 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
§ 1 PBZugV Persönliche Zuverlässigkeit (vom 17.04.2024) ... zur Führung der Geschäfte bestellten Personen gelten als zuverlässig im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 des Personenbeförderungsgesetzes , wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei der Führung des ...
§ 2 PBZugV Finanzielle Leistungsfähigkeit (vom 01.01.2024) ... Die finanzielle Leistungsfähigkeit im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 1 des Personenbeförderungsgesetzes ist als gewährleistet anzusehen, wenn die finanziellen Mittel verfügbar sind, die zur ...
§ 3 PBZugV Fachliche Eignung (vom 05.03.2013) ... Fassung aufgeführt sind. (2) Für die fachliche Eignung nach § 13 Absatz 1 Nummer 3 des Personenbeförderungsgesetzes gilt Absatz 1 im Hinblick auf die ...
§ 9 PBZugV Überwachung (vom 05.03.2013) ... mindestens alle fünf Jahre, dass das Unternehmen die Berufszugangsvoraussetzungen nach § 13 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes in Verbindung mit dieser Verordnung noch ...
Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG)
Artikel 1 G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1691
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
V. v. 21.06.1975 BGBl. I S. 1573; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 16.04.2021 BGBl. I S. 822
§ 5 BOKraft Auswärtige Unternehmer ... werden, wenn der Vertreter zuverlässig und fachlich geeignet im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 und 3 des Personenbeförderungsgesetzes ist. (3) Die Bestätigung ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr
V. v. 22.02.2013 BGBl. I S. 347
Artikel 1 1. PBZugVÄndV ... geltenden Fassung aufgeführt sind. (2) Für die fachliche Eignung nach § 13 Absatz 1 Nummer 3 des Personenbeförderungsgesetzes gilt Absatz 1 im Hinblick auf die ...
Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes
G. v. 22.11.2011 BGBl. I S. 2272
Artikel 2 GüKGuaÄndG Änderung des Personenbeförderungsgesetzes ... (BGBl. I S. 554) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 13 wird nach Absatz 1 folgender Absatz 1a eingefügt: „(1a) Abweichend von ... Unternehmen, die ihren Betriebssitz im Ausland haben, sind nicht anzuwenden 1. § 13 Absatz 1 Nummer 4 und 2. § 13 Absatz 1a, soweit Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a ... 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Nicht anzuwenden sind 1. § 13 Absatz 1 Nummer 4 und 2. § 13 Absatz 1a, soweit Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a ...
Gesetz zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 14.12.2012 BGBl. I S. 2598
Artikel 1 PBefRÄndG Änderung des Personenbeförderungsgesetzes ... 6 gelten nicht für den Personenfernverkehr (§ 42a Satz 1)." 5. § 13 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: ... 1) sind nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 nur die Unternehmer zu hören, deren Rechte nach § 13 Absatz 2 berührt sein können; Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 ist nicht anzuwenden." ... a) In Absatz 1 werden nach den Wörtern „Voraussetzungen des § 13 Abs. 1" die Wörter „oder Absatz 1a" eingefügt. b) In Absatz ... hat die Genehmigung zu widerrufen, wenn 1. nicht mehr alle Voraussetzungen des § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 vorliegen, 2. bei eigenwirtschaftlichen Verkehren die ... mehr besteht." b) In Absatz 2 und 3 wird jeweils die Angabe „§ 13 Abs. 1 Nr. 4" durch die Wörter „§ 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4" ... 3 wird jeweils die Angabe „§ 13 Abs. 1 Nr. 4" durch die Wörter „§ 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4" ersetzt. 13a. Nach § 30 wird folgender § 30a ... diese nicht in Kraft treten." b) In Absatz 3 wird die Angabe „§ 13 Abs. 2 Nr. 2" durch die Wörter „§ 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3" ... Absatz 3 wird die Angabe „§ 13 Abs. 2 Nr. 2" durch die Wörter „§ 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3" ersetzt. 17a. In § 46 Absatz 1 wird die ... geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 werden die Wörter „§ 13 Absatz 1 Nummer 4" durch die Wörter „§ 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4" ... die Wörter „§ 13 Absatz 1 Nummer 4" durch die Wörter „§ 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4" ersetzt. b) Dem Absatz 2 wird folgender Satz ... 19a. In § 53 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 werden die Wörter „§ 13 Absatz 1 Nummer 4" durch die Wörter „§ 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4" ... die Wörter „§ 13 Absatz 1 Nummer 4" durch die Wörter „§ 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4" ersetzt. 20. § 57 wird wie folgt geändert: ... Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 4 wird die Angabe „§ 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 3" durch die Wörter „§ 13 Absatz 1 oder 1a" ersetzt. ... 4 wird die Angabe „§ 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 3" durch die Wörter „§ 13 Absatz 1 oder 1a" ersetzt. bb) In Nummer 6 werden nach dem Wort ...
Gesetz zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften und arbeitszeitrechtlicher Vorschriften für Fahrpersonal
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1962
Artikel 1 PersBefördRÄndG Änderung des Personenbeförderungsgesetzes ... Gesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1954), wird wie folgt geändert: 1. § 13 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die Genehmigung darf nur erteilt werden, ... 25 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 13 Abs. 1" durch die Angabe „§ 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 3" ersetzt. b) In ... In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 13 Abs. 1" durch die Angabe „§ 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 3" ersetzt. b) In Absatz 2 werden die Wörter „wenn ... „wenn der Unternehmer" durch die Wörter „wenn die Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 Nr. 4 nicht mehr vorliegen oder der Unternehmer" ersetzt. c) Absatz 3 wird ... hat der Unternehmer den Nachweis zu führen, dass die Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 Nr. 4 vorliegen und die sonst in Absatz 2 bezeichneten Verpflichtungen erfüllt werden. ... 6. Dem § 52 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt: „§ 13 Abs. 1 Nr. 4 gilt nicht für Unternehmen, die ihren Betriebssitz im Ausland haben." ... haben." 7. Dem § 53 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt: „§ 13 Abs. 1 Nr. 4 ist nicht anzuwenden." 8. § 61 wird wie folgt geändert: ...
Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts
G. v. 16.04.2021 BGBl. I S. 822
Artikel 1 PBefRMoG Änderung des Personenbeförderungsgesetzes ... Stellen vor Ort den beantragten Haltestellen zugestimmt haben." 10. Nach § 13 Absatz 5 werden die folgenden Absätze 5a und 5b eingefügt: „(5a) Bei einem ... § 64c erfüllen." 11. In § 14 Absatz 5 Satz 2 wird die Angabe „ § 13 Absatz 2" durch die Angabe „§ 42a Satz 3" ersetzt. 12. § 17 ...
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