Zitate in ÄnderungsvorschriftenInfrastruktur-Zukunftsgesetz
G. v. 22.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 224
Artikel 15 InfraStZuG Änderung des Personenbeförderungsgesetzes ... Verfahrens. § 6 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist nicht anzuwenden." 6. § 29a wird durch folgenden § 29a ersetzt: „§ 29a Anhörungsverfahren ... ist nicht anzuwenden." 6. § 29a wird durch folgenden § 29a ersetzt: „§ 29a Anhörungsverfahren (1) Für das ... 6. § 29a wird durch folgenden § 29a ersetzt: „ § 29a Anhörungsverfahren (1) Für das Anhörungsverfahren und das ... die Umweltverträglichkeitsprüfung abgesehen werden." 7. Der bisherige § 29a wird zu § 29b und nach Absatz 1 wird der folgende Absatz 1a eingefügt: ...
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