(2) Das Bundesministerium der Finanzen gibt den Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung im Bundesgesetzblatt bekannt. *)
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- Anm. d. Red.: Gemäß Bekanntmachung v. 27. Mai 2020 (BGBl. I S. 1208) trat die Verordnung am 15. Mai 2020 in Kraft.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
B. v. 27.05.2020 BGBl. I S. 1208