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Artikel 8 - Gesetz zur Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien und zur Anpassung des Wertpapierhandelsgesetzes an die Unterrichtungs- und Nachweispflichten nach den Artikeln 4a und 10 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (CCP-RR-UG k.a.Abk.)

Artikel 8 Änderung der Prüfungsberichtsverordnung


Artikel 8 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 28. März 2020 PrüfbV § 14a

In § 14a Absatz 1 Satz 1 der Prüfungsberichtsverordnung vom 11. Juni 2015 (BGBl. I S. 930), die zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2637) geändert worden ist, werden nach der Angabe „3 Unterabsatz 2" die Wörter „sowie Artikel 4a" und nach der Angabe „(ABl. L 201 vom 27.7.2012, S. 1)" ein Komma und die Wörter „auch in Verbindung mit einer aufgrund des § 31 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung," eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 8 Gesetz zur Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien und zur Anpassung des Wertpapierhandelsgesetzes an die Unterrichtungs- und Nachweispflichten nach den Artikeln 4a und 10 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 CCP-RR-UG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in CCP-RR-UG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1423
Artikel 7 eWpGEG Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
... 69 der Prüfungsberichtsverordnung vom 11. Juni 2015 (BGBl. I S. 930), die zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 19. März 2020 (BGBl. I S. 529 ) geändert worden ist, wird folgender Unterabschnitt 7 eingefügt:  ...