§ 14 Absatz 1a der Beschäftigungsverordnung vom
6. Juni 2013 (BGBl. I S. 1499), die zuletzt durch
Artikel 1 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Satz 1 wird das Wort „einfache" durch das Wort „hinreichende" ersetzt.
- 2.
- In Satz 2 wird jeweils das Wort „einfacher" durch das Wort „hinreichender" ersetzt.
- 3.
- In Satz 3 wird das Wort „einfache" durch das Wort „hinreichende" ersetzt.
V. v. 27.10.2020 BGBl. I S. 2268