vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 04.07.2020 | Artikel 3 Verordnung über von den Approbationsordnungen für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker abweichende Vorschriften bei Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 03.07.2020 BAnz AT 03.07.2020 V1 |