Artikel 7 - Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen (ViehVerkVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung der TSE-Überwachungsverordnung


Artikel 7 ändert mWv. 10. April 2020 TSEÜberwV Anlage

In der Anlage der TSE-Überwachungsverordnung vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3631), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 3. Mai 2016 (BGBl. I S. 1057) geändert worden ist, wird nach dem Wort „Italien" das Wort „Kroatien" eingefügt.



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