Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2020 aufgehoben
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§ 1 - Schengen-Visa-COVID-19-Pandemie-Verordnung (SchengenVisaCOVID-19-V)

V. v. 08.04.2020 BAnz AT 09.04.2020 V1
Geltung ab 10.04.2020 bis 30.06.2020; FNA: 26-12-9 Ausländerrecht

§ 1 Gegenstand



Diese Verordnung regelt die vorübergehende Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels für Inhaber von Schengen-Visa auf Grund der COVID-19-Pandemie.



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