Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2020 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 3 - Schengen-Visa-COVID-19-Pandemie-Verordnung (SchengenVisaCOVID-19-V)

V. v. 08.04.2020 BAnz AT 09.04.2020 V1
Geltung ab 10.04.2020 bis 30.06.2020; FNA: 26-12-9 Ausländerrecht

§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 3 ändert mWv. 1. Juli 2020 SchengenVisaCOVID-19-V

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Sie tritt mit Ablauf des 30. Juni 2020 außer Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 9. April 2020.



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