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Artikel 3 - Zweites Gesetz zur Änderung des THW-Gesetzes (2. THWGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung*) folgenden Kalendermonats in Kraft.


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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 27. April 2020.

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