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Artikel 2b - Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes (KiföGFinGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2b Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes


Artikel 2b wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 28. April 2020 KInvFG § 5, § 8, § 13, § 15

Das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz vom 24. Juni 2015 (BGBl. I S. 974, 975), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 5 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

„Im Jahr 2022 können Finanzhilfen nur für Investitionsvorhaben oder selbstständige Abschnitte von Investitionsvorhaben eingesetzt werden, die bis zum 31. Dezember 2021 vollständig abgenommen wurden und die im Jahr 2022 vollständig abgerechnet werden."

b)
In Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „31. Dezember 2021" durch die Angabe „31. Dezember 2022" und die Angabe „31. Dezember 2022" durch die Angabe „31. Dezember 2023" ersetzt.

2.
In § 8 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „31. Dezember 2021" durch die Angabe „31. Dezember 2022" und die Angabe „31. Dezember 2022" durch die Angabe „31. Dezember 2023" ersetzt.

3.
§ 13 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

„Im Jahr 2024 können Finanzhilfen nur für Investitionsvorhaben oder selbstständige Abschnitte von Investitionsvorhaben eingesetzt werden, die bis zum 31. Dezember 2023 vollständig abgenommen wurden und die im Jahr 2024 vollständig abgerechnet werden."

b)
In Absatz 2 Satz 3 wird die Angabe „31. Dezember 2023" durch die Angabe „31. Dezember 2024" und die Angabe „31. Dezember 2024" durch die Angabe „31. Dezember 2025" ersetzt.

4.
In § 15 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „31. Dezember 2023" durch die Angabe „31. Dezember 2024" und die Angabe „31. Dezember 2024" durch die Angabe „31. Dezember 2025" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 2b Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2b KiföGFinGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KiföGFinGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 KiföGFinGÄndG Inkrafttreten
... Artikel 2a Nummer 2 und 3 tritt mit Wirkung vom 20. Dezember 2019 in Kraft. (3) Die Artikel 2b und 2c treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (4) Im Übrigen tritt ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Aufbauhilfegesetz 2021 (AufbhG 2021)
G. v. 10.09.2021 BGBl. I S. 4147
Artikel 3 AufbhG 2021 Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes
... vom 24. Juni 2015 (BGBl. I S. 974, 975), das zuletzt durch Artikel 2b des Gesetzes vom 15. April 2020 (BGBl. I S. 811 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 5 wird wie folgt ...