Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2020 aufgehoben

§ 3 - SARSCoV2-Kraftfahrzeugsteuer-Verordnung (SARSCoV2-KraftStV k.a.Abk.)

V. v. 24.04.2020 BGBl. I S. 845 (Nr. 20)
Geltung ab 13.03.2020 bis 31.12.2020; FNA: 611-17-9 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben

§ 3 Inkrafttreten


§ 3 ändert mWv. 1. Januar 2021 SARSCoV2-KraftStV

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 13. März 2020 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.



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