Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvR 739/17 - (zu Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht) (BVerfGE20200213 k.a.Abk.)

B. v. 21.04.2020 BGBl. I S. 862 (Nr. 20)
Geltung ab 13.02.2020; FNA: 1104-5 Bundesverfassungsgericht
Bekanntmachung
Schlussformel

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Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2020 - 2 BvR 739/17 - wird folgende Entscheidungsformel veröffentlicht:

Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht (Bundestagsdrucksache 18/11137, Beschluss des Bundestages vom 10. März 2017, Plenarprotokoll 18/221, S. 22262) ist mit Artikel 23 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit Artikel 79 Absatz 2 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.

Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.

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Schlussformel



Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz

Christine Lambrecht



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