Bekanntmachung - Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack (LabChemAusbVNB k.a.Abk.)

B. v. 24.04.2020 BGBl. I S. 868 (Nr. 21); Geltung ab 01.08.2020
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 1. August 2020 LabChemAusbV § 14

Auf Grund des Artikels 2 der Verordnung vom 3. März 2020 (BGBl. I S. 326) wird nachstehend der Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack in der ab dem 1. August 2020 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

1.
die am 1. August 2009 in Kraft getretene Verordnung vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1600),

2.
den am 1. August 2017 in Kraft getretenen Artikel 1 der Verordnung vom 30. Dezember 2016 (BGBl. 2017 I S. 39),

3.
den am 1. August 2020 in Kraft tretenden Artikel 1 der eingangs genannten Verordnung.


(gesamter Text und frühere Fassungen siehe Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack)



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