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Artikel 14 - Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (2. COVIfSGAnpG k.a.Abk.)

G. v. 19.05.2020 BGBl. I S. 1018 (Nr. 23); zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 18.11.2020 BGBl. I S. 2397
Geltung ab 23.05.2020, abweichend siehe Artikel 18
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Artikel 14 Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen


Artikel 14 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 23. Mai 2020 ZApprO § 133, § 134

Die Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen vom 8. Juli 2019 (BGBl. I S. 933) wird wie folgt geändert:

1.
In § 133 wird die Angabe „1. Oktober 2020" durch die Angabe „1. Oktober 2021" ersetzt und werden nach den Wörtern „Studium der Zahnmedizin" die Wörter „beginnen oder" eingefügt.

2.
§ 134 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 wird die Angabe „1. Oktober 2020" durch die Angabe „31. Oktober 2021" und die Angabe „31. Oktober 2021" durch die Angabe „31. Oktober 2022" ersetzt.

bb)
In Satz 2 wird die Angabe „30. April 2024" durch die Angabe „30. April 2025" ersetzt.

b)
In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „1. Oktober 2020" durch die Angabe „31. Oktober 2021" und die Angabe „30. April 2023" durch die Angabe „30. April 2024" ersetzt.

c)
In Absatz 4 wird die Angabe „10. Juli 2021" durch die Angabe „10. Juli 2022" und die Angabe „1. Oktober 2023" durch die Angabe „1. Oktober 2024" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 14 Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 14 2. COVIfSGAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. COVIfSGAnpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Approbationsordnungen für Zahnärzte und Zahnärztinnen, für Ärzte und für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
V. v. 22.09.2021 BGBl. I S. 4335
Artikel 1 ÄApprOuaÄndV Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
... für Zahnärzte und Zahnärztinnen vom 8. Juli 2019 (BGBl. I S. 933), die durch Artikel 14 des Gesetzes vom 19. Mai 2020 (BGBl. I S. 1018 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht ...