Änderung § 10 MedBVSV vom 17.09.2022

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 10 MedBVSV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 17.09.2022 geltenden Fassung
§ 10 MedBVSV n.F. (neue Fassung)
in der am 17.09.2022 geltenden Fassung
durch Artikel 8b G. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 31.12.2023) 
(Textabschnitt unverändert)

§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text alte Fassung)

1 Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. 2 Sie tritt am 25. November 2022 außer Kraft.

(Text neue Fassung)

1 Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. 2 Sie tritt am 31. Dezember 2023 außer Kraft.

(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 31.12.2023) 



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