Synopse aller Änderungen der MedBVSV am 01.06.2021

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Juni 2021 durch Artikel 3a des 2. IfSGuaÄndG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der MedBVSV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

MedBVSV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.06.2021 geltenden Fassung
MedBVSV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.06.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 3a G. v. 28.05.2021 BGBl. I S. 1174

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Eingangsformel
§ 1 Zweck der Verordnung und Begriffsbestimmungen
§ 2 Beschaffung und Abgabe durch Behörden des Bundes
§ 3 Ausnahmen vom Arzneimittelgesetz und der Arzneimittelhandelsverordnung zur Beschaffung und Abgabe gemäß § 2
§ 4 Weitere Ausnahmen vom Arzneimittelgesetz, von der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung und der Arzneimittel-Härtefall-Verordnung sowie Anordnung von Maßnahmen
(Text alte Fassung) nächste Änderung

 
(Text neue Fassung)

§ 4a Ausnahmen vom Heilmittelwerbegesetz
§ 5 Ausnahmen vom Transfusionsgesetz
§ 6 Ausnahmen von der AMG-Kostenverordnung
§ 7 Ausnahmen von der Kostenverordnung für Amtshandlungen des Paul-Ehrlich-Instituts nach dem Arzneimittelgesetz
§ 8 Ausnahmen von der GCP-Verordnung
§ 9 Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen im Kontext der COVID-19-Bedrohung
§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 4a (neu)




§ 4a Ausnahmen vom Heilmittelwerbegesetz


vorherige Änderung nächste Änderung

 


Abweichend von § 12 Absatz 2 des Heilmittelwerbegesetzes darf sich die Werbung außerhalb von Fachkreisen auf die Durchführung von Testungen zum Nachweis des Krankheitserregers SARS-CoV-2 beziehen.

§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


vorherige Änderung

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft; sie tritt nach § 5 Absatz 4 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes außer Kraft.



1 Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. 2 Sie tritt am 31. Mai 2022 außer Kraft.




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